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Beschilderung der Strecke (nach den Signalbuch der DR, gültig vom 1. Oktober 1971)
Bau der Schilder Die meisten der hier gezeigten Schilder sind Eigenbauten, einfach weil man sie nirgends bekommen kann. Angefangen hat es aber mit einem Ausdruck der STVO für meinen Sohn. Der wollte für den Garten eben Schilder haben, und die, die es so im Handel gab, waren einfach nur unverschämt teuer und vor allem boten sie nur eine sehr begrenzte Auswahl. Also was blieb mir übrig? Ab in die Werkstatt! Die ersten Schilder bestanden aber noch aus Holzabfällen und Spanplatten, was so grad da war. Da auch Farbe vorrätig war entstanden die ersten Schilder eben damit. Probleme bereiteten allerdings die Piktogramme, ich bin halt kein Künstler. So wurde auch mal herzlich über mein Wildwechselschild gelacht, sah es doch schon arg tot aus.
Also etwas Neues musste her. So überlegte ich mir ein Konzept auf Metallbasis und Klebefolien. Dies hat nun bestand. Hier nun die Zutaten:
Für 6 Standardschilder braucht man
- 2 x 2,50 m Aluminiumrohr Durchm. 15 mm für jeweils 3 Schilder mit 83 cm Länge
- 1 x 1,00 m Aluminiumrohr Durchm. 18 mm für 6 Bodenhülsen mit 16,5 cm Länge
- Je 3 Beutel mit jeweils 2 Endkappen für die Rohre
- Pro Schild 2 15 mm Rohrschellen mit Gewinde für Heizungsrohre (Gibt es in 10-er Packungen)
- Dazu passende M6 Schrauben (16 mm) mit Scheibe und Mutter (gibt es bei den Bastlerblechen)
- 600 x 1000 mm Stahlblech (verzinkt)
- Klebefolien in weiß, rot, schwarz und gelb (gibt es für 1,99€), andere Farben nach Bedarf
Nach dem Sägen und Entgraten der Rohre wird jeweils ein Stopfen auf ein Ende aufgesetzt. Die Bodenhülse kann nun mittels Hammer in den Erdboden getrieben werden. Wo die Standfestigkeit nicht ausreichen sollte, kann auch ein kleines Betonfundament erstellt werden, indem die Bodenhülse bündig mit der Oberkante eingelassen wird.
Nach dem Schneiden der Bleche werden diese entgratet. Bei eckigen Schildern werden die Ecken mit dem Schleifbock abgerundet. Dann erfolgt die Beklebung mit der Grundfarbe (Bei DR-Schildern meist weiß). Danach folgen die anderen Elemente wie Das “P” usw. Es werden zwei 6 mm Löcher gebohrt und mittels Schraube, Scheibe und Mutter befestigt. Die Schraube dient hier als Abstandshalter. Dann wird hinten die Rohrschelle aufgeschraubt. Nun werden Stiel und Schild noch vereinigt und in die Bodenhülse gestellt. Fertig! Rund gerechnet kosten jedes Schild ca. 5 Euro
Abmaße der Schilder - Die Geometrie Das Blechmaß von 600x1000 mm gibt mir ein 20x20 cm Raster vor. Mit einem Blech lassen sich so 15 Stardardschilder (quadratische Verkehrsschilder) bauen. Alle anderen Schilder folgen diesen Grundmaßen, so hat man fast keinen Abfall. Runde Schilder bekommen den Durchmesser von 20 cm. Für dreieckige Warnschilder verwendet man ein Schenkelmaß von 24 cm. So lassen sich auf einem 60x20 cm Streifen exakt 4 Schilder gewinnen. Für Andreaskreuze gilt 40 cm x 7,5 cm, also 3 Elemente auf 20x40 cm, zwei davon ergeben 3 Andreaskreuze. Für “P” oder “H” Tafeln gilt das Maß 10 x 15 cm, sind bei 20 x 30 cm 6 Tafeln oder 2 “P” und 2 “PP” Tafeln. Zu guter letzt noch die Baken mit einem Maß von 40 x 10 cm. Exoten sind dabei die Schneeflugtafeln, da hilft keine Geometrie mehr.
Dies alles ist mehrfach ausprobiert und ergibt für den Gartenbahnbetrieb eine gute Optik und passt auch vom Maßstab noch ganz gut dazu, möchte man auf den Schildern auch noch etwas erkennen.
Erste Beschilderung wie “PP” Tafeln und Pflugschartafeln sind bereits aufgestellt. Auch vorhanden sind so genannten Durchläutetafeln, Anfangs- und Endscheibe einer Langsamfahrstrecke und ein Wärterhaltsignal. 2015 wurde auch eine Ankündigungstafel für ein Hauptsignal, eine Halt-Tafel, sowie Geschwindigkeitstafeln und die Ankündigung eines Bahnsteiges, der schlecht einzusehen ist, fertiggestellt.
Sobald etwas Neues fertig ist, oder bei Ebay wieder mal ein neues Original erworben werden konnte, folgen hier die Bilder und die Erläuterungen aus den Signalbuch der DR.
Diese Tabelle ist nach den Signalbuch sortiert.
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Allgemeines
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§1 Mastschild - weiß - rot - weiß
(10 )Lichthauptsignale und Lichtsperrsignale sind durch Mastschilder gekennzeichnet, die rückstrahlend sein können. Hinsichtlich der Mastschilder an Überwachungssignalen der Wegübergangssicherungsanlagen wird auf § 65 Absätze 9 und 13 verwiesen.
(11) An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild gekennzeichnetes Lichthauptsignal, das Halt oder ein zweifelhaftes Signalbild zeigt oder erloschen ist, darf ein Zug nur auf Ersatzsignal, Falschfahrauftragssignal, Befehl Ab, Befehl Bc oder auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag bei Signal Zs2 vorbeifahren. Hinsichtlich des Verhaltes der Vorbeifahrt gelten keine zusätzlichen Bestimmungen.
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(15) Ein ungültiges ortsfestes Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet, oder es ist verdeckt. Außerdem werden ungültige Formsignale bei Dunkelheit nicht beleuchtet, ungültige Lichtsignale gelöscht. Bei mehreren Signalen an einem Mast werden alle Signale durch das Kreuz ungültig. Auch SignaleE1, Lf1 und Lf1/2 dürfen – unter Beachtung besonderer Weisungen – durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand als ungültig gekennzeichnet werden. Ungültige Signale E1, Lf1 und Lf1/2 sind jedoch bei Dunkelheit gemäß § 17 Abs. 1 bzw § 21 Abs 6 oder abs. 12 zu beleuchten (16) Ein ungültiges ortsfestes Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet, oder es ist verdeckt. Außerdem werden ungültige Formsignale bei Dunkelheit nicht beleuchtet, ungültige Lichtsignale gelöscht. Bei mehreren Lichtsignalen an einem Signalträger (mehrere Signalschirme) werden alle Signale durch das Kreuz ungültig.
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HF
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Formhauptsignale
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(7) Vor Hauptsignalen, die nicht aus der vorgeschriebenen Entfernung sichtbar sind, ist ein Lichtvorsignalwiederholer aufgestellt, sofern keine anderen Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Der Lichtvorsignalwiederholer ist am Mast durch eine Tafel nach nebenstehenden Bild gekennzeichnet
Vor Lichtsignalwiederholern sind keine “So3” und “So4” aufgestellt
(8) Im Bahnhofsbereich darf festgelegt werden, dass bei Ausfahr- und Zwischensignalen die Lichtsignale und die Nachtzeichen der Formsignale zu löschen sind, wenn die Signale betriebsdienstlich nicht gebraucht werden. Wenn Hauptsignale eine Gruppe bilden, müssen sie jedoch gleichzeitig leuchten. Die Nachtzeichen zweiflügeliger Formhauptsignale dürfen nur gleichzeitig gelöscht werden.
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§3 (1) Formhauptsignale bestehen aus einem Mast, an dem als Tageszeichen ein oder zwei Flügel und als Nachtzeichen ebensoviel Laternen angebracht sind. (2) Wo das Leuchten der Signallaternen auch von rückwärts erkennbar sein soll, zeigen die rotleuchtenden und die abgeblendeten Laternen nach rückwärts mattweißes volles Licht, die grün und gelb leuchtenden Laternen mattweißes Sternlicht. (3) Die Nachtzeichen der Formhauptsignale sind bei unsichtigem Wetter auch am Tage anzuwenden.
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Signal Hf0 - Halt!
Tageszeichen Der Signalflügel - bei zweiflügeliegen Signalen der obere Flügel - zeigt waagerecht nach rechts
Nachtzeichen Ein rotes Licht
Hinsichtlich der Vorbeifahrt eines Zuges auf Ersatzsignal wird auf die §§7 und 70 /Signale Zs1 und Zs101), wegen der Vorbeifahrt auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag wird auf §8 (Signal Zs2) verwiesen.
Das Signal Hf0 gilt auch für Rangierabteilung, sofern am Mast kein Signal Zs3 angebracht ist. Zeigt ein solches für Rangierabteilungen gültiges Hauptsignal bei Annäherung einer Rangierabteilung noch einen Fahrtbegriff, dann ist anzuhalten und das erscheinen des Signals Hf0 abzuwarten. bei zweifelhaften oder erloschenen Signal verhält sich die Rangierabteilung wie an einem Halt zeigendem Signal.
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Signal Hf1 - Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit
Tageszeichen Ein Signalflügel - bei zweiflügeliegen Signalen der obere Flügel - zeigt nach rechts aufwärts unter einem Winkel von etwa 45°.
Nachtzeichen Ein grünes Licht
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Vf
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Formvorsignale (Vf)
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(1) Die Formvorsignale bestehen aus einem Mast, an dem als Tageszeichen eine klappbare, runde, gelbe Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand angebracht ist. Unter der Scheibe kann außerdem ein weißer, pfeilförmiger Zusatzflügel mit rotem Rand vorhanden sein. Als Nachtzeichen erscheinen ein bzw. zwei Lichter. Bei Vorsignalen an Signalbrücken und Signalauslegern befindet sich der Zusatzflügel über der Scheibe. (2) Die Nachtzeichen der Vorsignale müssen so lange leuchten wie die der zugehörigen Hauptsignale. (3) Die Nachtzeichen der Signale Vf0, Vf1 und Vf1/2, die an Hauptsignalen stehen, zeigen anstelle des einen Lichtes in gleicher Farbe zwei nach rechts steigende Lichter. (4) Das Leuchten der Signallaternen ist von rückwärts durch mattweißes Licht erkennbar.
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Signale Vf0 - “Halt” erwarten
Tageszeichen Die runde Scheibe steht senkrecht. Wo ein Zusatzflügel vorhanden ist, zeigt dieser mit der Spitze senkrecht nach unten
Nachtzeichen Ein gelbes Licht
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Signal Vf1 – „Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit“ erwarten
Tageszeichen Die runde Scheibe liegt waagerecht. Der Zusatzflügel zeigt mit der Spitze senkrecht nach unten.
Nachtzeichen Ein grünes Licht.
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HL
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§5 Lichthaupt- und Lichtvorsignale
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(1) Die Lichthaupt- und Lichtvorsignale bestehen aus bei Tag und bei Dunkelheit leuchtenden Lampen, die an einem Signalschirm angebracht sind. hinsichtlich der Kennzeichnung der Lichthauptsignale durch Mastschilder wird auch auf §1 Absätze 11 bis 13 verwiesen. (2)Ein Lichthaupt- oder Vorsignal mit einem Licht - ausgenommen das Haltsignal - zeigtan, dass die im Fahrplan festgelegte Höchstgeschwindigkeit entweder beibehalten werden darf (ein grünes Standlicht) oder so vermindert werden muss, dass die verangezeigte Geschwindigkeit am nächsten Signal nicht überschritten wird (ein grünes oder gelbes Blinklicht oder ein gelbes Standlicht). (3) Bei einem Lichthauptsignal, das aus zwei Lichtern besteht, zeigt das untere Licht die Geschwindigkeit an, die am Signal nicht überschritten werden darf. ist anschließend ein Weichenbereich vorhanden, dann gilt die Geschwindigkeitsanzeige vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich (siehe §3 Abs. 10). Dem unteren gelben Licht kann ein gelb- oder grünleuchtender Lichtstreifen zugeordnet sein. Das obere Licht gibt die Geschwindigkeit an, die am nächsten Signal nicht überschritten werden darf (4) Lichtvorsignale sind zur Unterscheidung von den Lichthauptsignalen durch die Vorsignaltafel (Signal So 3) kenntlich gemacht. An einem Lichtvorsignal kann nur das Signal HL1, HL4, HL7 oder HL10 erscheinen. Für die Kennzeichung der Lichtvorsignale im verkürzten Bremswegabstand gilt §2 Abs. 5, für die Lichtvorsignalwiederholer §2 Abs. 7. (5) Eine übersichtliche darstellung der Signale enthält der Anhang II.
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Am Hauptsignal |
Signal HL1 –
Fahrt mit Höchstgeschwindigkei t
Ein grünes Licht
Am Vorsignal
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Signal HL3a – Fahrt mit 40 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit
Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Licht
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HL4 - Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h ermäßigen
Ein grünes Blinklicht.
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HL6a - Fahrt mit 40 km/h, dann mit 100 km/h
Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Blinklicht.
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HL7 - Höchstgeschwindigkeit auf 40km/h ermäßigen
Ein gelbes Blinklicht.
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HL9a - Fahrt mit 40km/h, dann mit 40km/h
Ein gelbes Licht, darüber ein gelbes Blinklicht.
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Signal HL10 – Halt erwarten
Ein gelbes Licht
Am Vorsignal
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HL12a - Geschwindigkeit 40 km/h ermäßigen, Halt erwarten
Zwei gelbe Lichter übereinander.
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Signal HL13 (Hp0) – Halt
Ein rotes Licht
(23) Hinsichtlich der Vorbeifahrt eines zuges am halt zeigenden Lichthauptsignal auf Ersatzsignal wird auf §7 (Signal Zs1) und auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag auf §8 (Signal Zs2) verwiesen. hinsichtlich der Vorbeifahrt eines zuges an einem Halt zeigenden Lichthauptsignals mit weiß-schwarz-.weißem Mastschild wird auf §1 Abs. 13 verwiesen. (24) Das Signal HL13 (HP0) gilt auch für rangierabteilungen. zeigt das Lichthauptsignal bei Annäherung einer rangierabteilung noch einen Fahrtbegriff, dann ist anzuhalten und das Erscheinen des Signals HL13 (HP0) abzuwarten. Bei zweifelhaften oder erloschenem Signal verhält sich die Rangierabteilung wie an einem halt zeigenden Signal Bevor mit der Spitze einer Rangierabteilung an einem Lichthauptsignal vorbeigefahren werden darf, muss der Stellwerks- oder Weichenwärter für begleitete Rangierabteilungen eine Zustimmung und für unbegleitet e Rangierabteilungen einen Fahrauftrag gegeben haben. Die Zustimmung bzw. der Fahrauftrag wird durch das Signal Ra12 nach den Bestimmungen des §41 erteilt.
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Signal HL13 (Hp0) Ersaztrot – Halt
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Signal Ra12 – Rangierfahrtsignal - Rangierfahrt erlaubt
Zwei weiße Lichter, nach rechts steigend.
(2) das Signal Ra12 wird angewandt a) in Verbindung mit Signal Ra11a Signal Hf0, Hl0, Hl100, Sv4 b) alleinstehend zum Aufheben des Fahrverbotes nach Verlöschen des Lichtsperrsignals (Signal Lsp) oder ausnahmsweise in anderen Fällen wenn bisher ein betriebsdienstliches Bedürfnis besteht (z.B. beim umsetzen von S-Bahn-Zügen). (3) Das Aufleuchten des Signals Ra12 gilt für begleitete Rangierabteilungen als Zustimmung des Stellwerks- oder Weichenwärters an den Rangierleiter oder - bei geschobenen Ragierabteilungen - an den Betriebseisenbahner vor oder auf den ersten Wagen. und für unbegleitet Rangierabteilungen als Fahrauftrag des Stellwerks- oder Weichenwärters an den Triebfahrzeugführer. Hat der Heizer (Beimann) den Fahrauftrag aufgenommen, dann gibt er ihn an den Triebfahrzeugführer weiter. Der Triebfahrzeugführer hat sich jedoch vom Leuchten des Signals Ra12 selbst zu überzeugen. (4) Wenn mehrer Rangierabteilungen vor einem Signal Ra12 halten oder sich ihn nähern, gilt die Zustimmung oder der Fahraufrtrag (gemäß Abs. 3) nur für die erste Rangierabteilung. Jede folgende Rangierabteilung muss das erneute Erscheinen des Signals Ra12 abwarten. Erlischt das Signal Ra12, bevor die Spitze einer Rangierabteilung daran vorbeigefahren ist, so gilt die Zustimmung oder der Fahrauftrag als zurückgenommen, es muss das erneute Erscheinen des Signals Ra12 abgewartet werden. (5)...
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Zs
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Zusatzsignale für Hauptsignale
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Signal Zs1 - Ersatzsignal
Am Halt zeigenden Hauptsignal vorsichtig vorbeifahren
(1) Eine weißes Blinklicht (2)Das Ersatzsignal gilt für Züge. Es wird am Hauptsignal gezeigt und blinkt nach jedesmaligen Anschalten 30 bis 60 Sekunden. (3) Der TriebfahrzeugfÜhrer darf am Hauptsignal ohne Halt vorsichtig vorbeifahren, wenn er das mehrmalige Blinken des Ersatzsignals wahrgenommen hat. Für einen permissiv fahrenden Zug gilt das Ersatzsignal jedoch erst dann, wenn es erscheint, nachdem der Zug vor dem Hauptsignal zum Halten gekommen ist (4) Das Ersatzsignal gilt auch, wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges am Signal vorbeigefahren ist. (5) Das Signal schreibt eine Geschwindigkeit von höchstens 40 km/h vom Hauptsignal ab im anschließenden Weichenbereich (siehe §1 Abs.14) vor. Ist anschließend kein Weichenbereich vorhanden, schreibt das Signal keine Geschwindigkeitsbeschränkung vor. Hinsichtlich der beim permissiven Fahren zu beachtenden Geschwindigkeiten wird auf § 1 Abs. 14 verwiesen. (6) Beim Versagen des Ersatzsignals muß Befehl Ab zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Hauptsignal ausgestellt werden. (7) Das Ersatzsignal darf auch angewandt werden, um Züge zur Vorbeifahrt an einem erloschenen Lichthauptsignal oder an einem zweifelhaftes Signalbild zeigenden Hauptsignal zu beauftragen. Im Falle des § 41 Abs. 28 der FV - Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich - gilt das Ersatzsignal für die Vorbeifahrt am gestörten Hauptsignal und an der Haltscheibe des Wärterhaltsignals.
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Signal Zs3 - Rautentafel
Das Halt zeigende Hauptsignal gilt nicht für Ragierabteilungen
Eine rechteckige, schwarze Tafel mit weißen Rauten
Die Rautentafel ist am Hauptsignal angebracht. Soweit die Hauptsignale nicht auf Signalbrücken oder Auslegern stehen, befindet sie sich in Pufferhöhe.
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GSP
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Gleissperrsignal
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Signal Gsp 0 Halt! - Gleissperrsignal
Formsignal Ein waagerechter, schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe
Das Gleissignal gilt für Züge und Rangierabteilungen. Es steht unmittelbar rechts neben dem zugehörigen Gleis; Abweichungen sind zulässig bei Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbrückenwaagen und Stumpfgleisabschlüssen
das Signal ist zu beleuchten a) bei Dunkelheit und b) bei unsichtigem Wetter auch an Tage
Bei Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbrückenwaagen zeigt das Signal “Gsp 0” an, dass sie nicht befahren werden dürfen
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Signal Gsp 1 Fahrt frei! - Gleissperrsignal
Formsignal Ein senkrechter, schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe
Das Gleissignal gilt für Züge und Rangierabteilungen. Es steht unmittelbar rechts neben dem zugehörigen Gleis; Abweichungen sind zulässig bei Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbrückenwaagen und Stumpfgleisabschlüssen
das Signal ist zu beleuchten a) bei Dunkelheit und b) bei unsichtigem Wetter auch an Tage
Bei Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbrückenwaagen zeigt das Signal “Gsp 1” an, dass sie befahren werden dürfen
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El
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Signale für elektrische Zugbeförderung
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Signal El 6 - halt für Fahrzeuge mit angelegtem Stromabnehmer!
(1)Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegendem weißen Quadrat.
(2) Das Signal befindet sich ständig vor den Enden von Fahrleitungen vorübergehend vor Fahrleitungsabschnitten, die für längere Zeit außer Betrieb gesetzt sind wegdrehbar vor Fahrleitungsabschnitten über Ladegleisen, deren Befahren durch Triebfahrzeuge mit angelegtem Stromabnehmer nicht durch abweisende Weichenstellung verhindert werden kann. Das Signal wird in der Regel rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis ausgestellt. (3) Wenn bei einer Gleisverzweigung eines der Gleise keine Fahrleitung hat, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt. Ein pfeil senkrecht nach oben zeigt an, dass das Gleis des geraden Zweiges oder bei Krümmungen des schwächer gekrümmten Zweiges der Weiche keine Fahrleitung hat. Ein waagerechter Pfeil zeigt an, nach welcher Seite das Gleis ohne ohne Fahrleitung abzweigt. Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und haben mehrere Gleise keine Fahrleitung, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden. (4) Das Signal wird bei Dunkelheit nur beleuchtet, wenn die Durchführung des Betriebsdienstes es erfordert.
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Sp
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Signale für Schiebelokomotiven und für Züge auf falschem Gleis
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Signal Sp1 - Nachschieben einstellen
1. Um 90° nach rechts umgelegtes, weißes T auf schwarzer Rechteckscheibe 2. Ob die Schiebelokomotive den Zug am Signal verlassen soll, ist im AzFV Teil 1, geregelt. 3. Das Signal steht rechts, beim Gleiswechselbetrieb oder signalisierten Falschfahrbetrieb in der Regel links neben dem zugehörigen Gleis. Es ist bei Dunkelheit zu beleuchten, wenn es die Durchführung des Betriebsdienstes erfordert.
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Lf
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Langsamfahrsignale
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Signal Lf1 - Langsamfahrankündigungsscheibe
Auf den folgenden, durch Anfangscheibe und in der Regel durch Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
Tageszeichen Eine dreieckige, auf der Spitze stehende, gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennzahl. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben Zeigen
Nachtzeichen Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter etwa 15m vor dem Tageszeichen.
Anmerkung Das transparent ausgebildete Signal Lf1 zeigt als Nachtzeichen außer dem von innen beleuchteten Tageszeichen nur ein gelbes Licht.
(3) Die durch die Kennzahl angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, bis das letzte Fahrzeug den Abschnitt verlassen hat.
(4) Als Kennzahlen werden verwendet: die Zahlen 1 2 3 4 5 6 7 8 und 9 für 10 20 30 40 50 60 70 80 und 90 km/h Geschwindigkeit. Beträgt die Geschwindigkeitsbeschränkung 100, 110, 120 oder 130 km/h, wird anstelle einer Kennzahl die Geschwindigkeit 100, 110, 120 oder 130 gezeigt.
(9) Bei einer Streckenverzweigung ist das Signal Lf1 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Fahrtrichtung die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. In der La wird diese Fahrtrichtung angegeben.
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Signal Lf1 - Anfangsscheibe
Tageszeichen Eine rechteckige, gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem “A”
Das Signal “Lf2” steht am Anfang des durch das Signal “Lf1” angekündigtem langsam zu befahrenden Gleisabschnittes unmittelbar rechts neben dem zugehörigen Gleis. Für Fahrten auf zweigleisiger Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung wird das Signal “LF2” entsprechend dem Signal “Lf1” unmittelbar links oder rechts neben den zugehörigen Gleis aufgestellt. Am Signal “Lf2” ist der nach Abs. 9 angebrachte Richtungspfeil zu wiederholen, wenn auch das Signal “Lf2” vor der Fahrtverzweigung steht
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Signal Lf3 - Endscheibe Ende der Langssamfahrstelle
Das Signal “Lf3” wird auf zweigleisiger Strecke unmittelbar rechts, auf eingleisiger Strecke unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnittes aufgestellt. Auf eingleisiger Strecke und für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung auf zweigleisiger Strecke kann das Signal “Lf2” für die eine Fahrtrichtung gleichzeitig Signal “Lf3” für die andere sein. Die Rückseite des Signals “Lf2” zeigt dann das Signal “Lf3” Bei Dunkelheit ist das Signal “LF2” stehts beleuchtet, das Signal “Lf3” nur auf zweigleisiger Strecke, wenn das Signal “Lf1” eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h anzeigt. Wenn auf Nebenbahnen das Signal “Lf1” nicht beleuchtet wird, bleibt auch das Signal “Lf2” unbeleuctet. Endet eine Langsamfahrstelle am Beginn einer folgenden Langsamfahrstelle, dann entfällt das zwischengelegene Signal “Lf3”. Da Siganl “Lf2” des folgenden Langsamfahrabschnittes gilt dann gleichzeitig als Ende des vorangegangenen Langsamfahrabschnittes.
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Signal Lf4 - Geschwindigkeitstafel
Tageszeichen Eine auf der Spitze stehende dreieckige, weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Geschwindigkeitszahl, Bei beschränktem Raum kann die Dreiecksspitze nach oben schauen.
Durch das Signal “LFf4” werden angezeigt a) die Geschwindigkeitswechsel der im AzFV, Teil II festgelegten und im Buchfahrplan bekanntgegebenen Geschwindigkeiten für Streckengleise und die durchgehenden Hauptgleise der Bahnhöfe (Streckengeschwindigkeiten) b) Geschwindigkeitsbeschränkungen für das Befahren ungesicherter Wegübergänge
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Signal Lf5 - Eckentafel - Die durch das Signal Lf4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein
1. Eine rechteckige, weiße Tafel mit schwarzem Ecken.
2. Die Eckentafel kennzeichnet die Stelle, an der eine durch Signal Lf4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht sein muss. Vor ungesicherten Wegübergängen auf Nebenbahnen ist die Eckentafel dann aufgestellt, wenn die Stelle besonders zu kennzeichnen ist, von der ab durch das Signal Lf4 angezeigte Geschwindigkeit gilt. Wenn das Signal Lf4 die Zahl 0 zeigt, ist stehts das Signal Lf5 aufgestellt; es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist. 3. Am Signal Lf5 ist der nach § 22 Abs. 4 angebrachte Richtungspfeil zu wiederholen, wenn auch das Signal Lf5 vor der Fahrtverzweigung steht.
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Sh
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Schutzhaltsignale
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Signal Sh 1 - Kreissignal Sofort halten! - Gefahr
Tageszeichen Eine weiß-rote Flagge. Irgendein Gegenstand oder der Arm allein wird im Kreis geschwungen.
Nachtzeichen Eine Handleuchte, möglichst rot abblendend, oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen
Wenn zweifelhaft ist, ob das Signal “Sh 1” wahrgenommen wird, sind nach Möglichkeit außerdem das Signal “Sh 5” (Hornsignal) und das Signal “Sh 4” (Knallsignal) anzuwenden.
Signal Sh2 - Wärterhaltsignal - Wasserkransignal halt!
Tageszeichen Eine rechteckige, rote Scheibe mit weißem Rand (Haltscheibe) oder eine quer zur Gleisachse gehaltetene weiß-rot-weiße Flagge (Haltflagge)
Nachtzeichen Ein rotes Licht
Signal Ra5 -Halt!
Tageszeichen Kreisförmige Bewegung des Arms oder einer weiß-rot-weißen Flagge (Haltflagge)
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Signal Sh2 - Wärterhaltsignal - Wasserkransignal halt!
Tageszeichen Eine rechteckige, rote Scheibe mit weißem Rand (Haltscheibe) oder eine quer zur Gleisachse gehaltetene weiß-rot-weiße Flagge (Haltflagge)
Nachtzeichen Ein rotes Licht
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Zp
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Signale für das Zugpersonal
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Signal Zp 9a - Signal der Aufsicht Abfahren!
Tageszeichen Eine Runde weiße Scheibe mit grünem Rand (Befehlsstab) wird hochgehalten
Nachtzeichen Eine grünes Licht wird hochgehalten
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Signal Zp 9b - Signal des Zugführers Abfahren!
Tageszeichen Eine grün-weiß karierte Signalflagge wird seitlich hochgehalten
Nachtzeichen Eine grünes Licht
Das Signal Zp9b wird auch als Durchführung gemäß §5 Abs. 11 der Dienstvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (VND), DV 437 gegben.
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Signal Zp 10 - K-Scheibe Fahrzeit verkürzen
1. Die Fahrtrichtungssignale werden auf den von der Reichsbahndirektioen bestimmten Strecken im Auftrag des Dispatchers oder nach Ermessen des Fahrdienstleiters angewandt. Die Signale werden vom Fahrdienstleiter selbst oder in dessen Auftrag, dem Stellwerks- oder Weichenwärter oder dem Schrankenwärter gegben 2. Die Signale, die auf beiden Seiten das gleiche Bild zeigen, werden dem Zuge solange entgegengehalten, bis der Triebfahrzeugführer die Wahrnehmung durch das Signal “Zp 1” bestätigt. Bei Dunkelheit sind die Signale anzuleuchten. 3. Bei Begegnen zweier Züge dürfen die Signale nur gegeben werden, wenn Irrtum ausgeschlossen ist. 4. Formsignal Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit einem schwarzen “K” 5. Durch das Signal “Zp 10” wird einem Zug der Auftrag erteilt, die im Buchfahrplan, Spalte 2, genannte Höchstgeschwindigkeit anzustreben, um andere Züge nicht aufzuhalten. Der Auftrag gilt bis zur nächsten im Fahrplan angegebenen Zugfolgestelle. Bei unsichtigem Wetter darf das Signal nicht angewendet werden.
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Signal Zp 11 - L-Scheibe Langsamer fahren!
6. Formsignal Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit einem schwarzen “L” 7. Durch das Signal “Zp 11” wird einem Zug der Auftrag erteilt, vom Erkennen des Signals an bis zur nächsten im Fahrplan angegebenen Zugfolgestelle seine Geschwindigkeit etwa um die Hälfte zu ermäßigen, damit er am nächsten Hauptsignal nicht zum halten kommt.
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Signal Zp - Verständigungstafel
Als es noch keinen Zugfunk und keine Handys gab, erfolgte die Verständigung des Lokführers mittels einer Tafel Die schwarze Verständigungstafel wurde vom Stellwerks- oder Weichenwärter mit Kreide beschriftet und dem Lokführer zur Information gezeigt. Die Information wurde vom Lokführer mit einem Pfeifton quittiert.
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Pf
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Aufforderungssignale zum Pfeifen
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Signal Pf1 - Pfeiftafel vor Gefahrenstellen Achtungssignal “ZP1” geben!
Formsignal Eine weiße Tafel mit schwarzem “P”
Das Signal “Pf1” steht 100 m vor einer Gefahrenstelle und unmittelbar vor Tunneleinfahrten. Es wird auf Anweisung der Reichsbahndirektion aufgestellt, jedoch nicht vor Wegübergängen.
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Signal Pf2 - Pfeiftafel vor Wegübergängen zweimal pfeifen
Formsignal Zwei weiße Tafeln mit schwarzem “P” senkrecht übereinander
Das Signal “Pf2” steht in der Regel fünfmal soviel Meter vor einem ungesichertem Bahnübergang, wie die Streckengeschwindigkeit in km/h beträgt, mindestens jedoch 100 m. Vom Signal “Pf2” ab ist 3 Sekunden lang und kurz vor dem Wegübergang erneut zu pfeifen. Bei unsichtigem Wetter oder wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Wegübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen. hat das Triebfahrzeug personal beiderseits der Strecke freie Sicht und nähert sich dem Wegübergang keine Menschen oder Fahrzeuge in gefahrdrohender Weise, dann darf das erneute Pfeifen kurz vor dem Wegübergang unterbleiben.
Wo Züge zwischen dem Signal Pf2 und dem Wegübergang planmäßig halten, steht eine weitere Pfeiftafel Pf2 hinter dem Halteplatz des Zuges. Über dem vor dem Halteplatz stehenden Signal ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen weißen Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen vorhanden.
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Signal PL3 - Durchläutetafel (nicht mehr im Signalbuch enthalten
Früher war es bei Ortsdurchfahrten parallel zur Straße und bei zahlreichen nicht technisch gesicherten Bahnübergängen per Läutetafel sogar vorgeschrieben, das Läutewerk einzuschalten. Heutzutage ist das entsprechende Signal nicht einmal mehr im Signalbuch für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) enthalten. Das Läuten ist also nur noch gelegentlich praktizierte Nostalgie. Man muss ja damit rechnen, dass sich Anwohner wegen Lärmbelästigung beschweren.
Die Durchläutetafel sind zwei senkrecht übereinander stehende schwarze "L" auf weißem Grund, daneben ein "P"
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Signal PL3 - "PL 4 Durchläuteendtafel" (nicht mehr im Signalbuch enthalten
Die Durchläuteendtafel sind zwei nebeneinanderliegende schwarze "E" auf weißem Grund
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Ra
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Signale für den Rangierdienst
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Signal Ra1, Ra2 und Ra5 - Winkscheibe
Die Winkscheibe als Tageszeichen, bzw. das weiße Licht als Nachtzeichen sind noch kein Signal, sondern nur ein Signalmittel zum Erteilen eines Signals durch den Stellwerks- oder Weichenwärter. Rangierpersonal geben ihre Signale bei Tag durch Armbewegung und bei Dunkelheit mit einer weiß leuchtenden Laterne.
Tageszeichen Eine runde rot-weiße Scheibe mit rotem Rand wird hochgehalten
Nachtzeichen Eine weißes Licht wird hochgehalten
Die Rangiersignale sind gleichzeitig mit dem Tages- oder Nachtzeichen hörbar und sichbar zu geben. Sie gelten bereits, wenn sie sichtbar aufgenommen werden (siehe auch Abs. 14). Der Stellwerks- oder Weichenwärter braucht die Signale “Ra 1” und “Ra 2” nur sichtbar zu geben. Zum Geben der sichtbaren Zeichen der Signale “Ra 1”, “Ra 2” und “Ra 5” hat der Stellwerks- oder Weichenwärter die rot-weiße Winkscheibe oder eine Handleuchte mit weißem Licht zu verwenden. Die Winkscheibe oder Handleuchte muss so bewegt werden, dass die Vorderseite während der ganzen Bewegung voll sichtbar ist. Wird während des Schiebens von Fahrzeugen der Arm des Rangierleiters – bei Dunkelheit die Handleuchte – hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit. Wenn der Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen lässt, ist anstelle der Signale “Ra 1” und “Ra 2” der Auftrag mündlich mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
Das Signal Ra 5 ist fast identisch mit dem Signal Sh 1 (Kreissignal) welches jedoch nur im Gefahrenfall, mit der Signalflagge oder dem Arm (deutlich sichtbar) zu geben ist.
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Signal Ra10 - Rangierhalttafel
Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden Eine oben halbrunde, weiße Tafel mit schwarzem Rand.
Bis auf weiteres darf die weiße Tafel noch mit der Aufschrift “Halt für Rangierabteilungen” versehen sein.
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Signal Ra11 - Rangierhaltsignal
Halt für Rangierabteilungen a) Signal Ra11a: Ein gelbes W mit schwarzem Rand
(2) Das Signal Ra11 steht rechts neben dem zugehörigen Gleis
(3) Bei Dunkelheit ist das Signal Ra11 zu beleuchten. Die Reichsbahndirektion bestimmt, wo beim Signal Ra11b auf die Beleuchtung verzichtet werden kann. Soweit Beleuchtung vorgesehen, ist das Signal Ra11 bei unsichtigem Wetter auch am Tage zu beleuchten.
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Signal Ra12 - Kreisscheibe
(2) Das Signal Ra12 wird angewendet a) in Verbindung mit Ra 11a oder Signal Hf0, HL13, HL100, Sv4 b) alleinstehend zum Aufheben des Fahrverbotes nach Verlöschen des Lichtsperrsignals (Signal Lsp) oder ausnahmsweise in anderen Fällen, wenn hierzu ein betriebsdienstliches Bedürfnis besteht (z.B. beim Umstzen von S-Bahn Zügen)
(5) Rangierfahrtsignale, bei denen das Leuchten des Signals Ra12 stets als Zustimmung bei begleiteten Rangierabteilungen oder als Fahrauftrag bei unbeglei-teten Rangierabteilungen gilt, werden durch eine weiße, runde Scheibe mit schwar-zem Ring und weißem Rand (Kreisscheibe) gekennzeichnet (Siehe § 14 Abs. 12. Die Anwendung bestimmt die Reichsbahndirektion. Die durch Kresischeibe gekennzeichnenten Rangierfahrtsignale sind im Bahnhofsbuchbekanntzugeben.
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Wn
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Weichensignale
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§42 Allgemeines
(1) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist (2) Die Weichensignale sind bei Dunkelheit beleuchtet, wenn und solange der Betrieb es erfordert. Sie können auch rückstrahlend sein
§43 Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen
(1) Signal Wn 1 - gerader Zweig
Von der Weichenspitze oder vom Herzstück gesehen Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund, bei Rückfallweichen auf orangenem Grund (2) Bei einer Innenbogenweiche zeigt das Signal Wn 1 den Fahrweg durch den schwächer gobogenen Zweig an.
(3) Signal Wn 2a - Gebogener Zweig
Von der Weichenspitze gesehen Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund, zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder Rechts aufwärts, bei Rückfallweichen auf orangenem Grund Bei Innenbogenweichen zeigt das Signal den Fahrweg durch den stärker gobogenen Zweig an. Bei Außenbogenweichen wird für beide Fahrwege das Signal Wn 2a verwendet, wobei der Pfeil je nach der Richtung des abzweigenden Gleises nach links oder rechts schräg aufwärts zeigt.
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(3) Signal Wn 2b - Gebogener Zweig
Vom Herzstuck aus gesehen, bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund, bei Rückfallweichen auf orangenem Grund.
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(3) Signal Wn 2c - Gebogener Zweig
Vom Herzstuck aus gesehen, bei Außenbogenweichen Eine nach likns oder rechts geöffnete schwarze Sichel auf runder weiße Scheibe mit schwarzem Grund.
Bei Außenbogenweichen zeigt das Signal für Fahrten aus dem linksseitigen Gleis eine nach links und für Fahrten aus dem rechtsseitigen Gleis eine nach rechts geöffnete Sichel.
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Zg
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Signale an Zügen und Kleinwagen
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Signal Zg 3 - Regelschlußsignal
Tageszeichen Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei viereckige, von vorn und von hinten sichtbare rot-weißen Scheiben oder das Nachtzeichen des Signals
Nachtzeichen Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei viereckige von hinten sichtbare rote Lichter. Bei allen luftgebremsten Reisezügen ist die Sichtbarkeit des Tages- und Nachtzeichens nach vorn nicht erforderlich.
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Signal Zg 4 - Vereinfachtes Schlußsignal
Tageszeichen hinten am letzten Fahrzeug rechts, eine runde rote Scheibe mit weißem Rand oder das Nachtzeichen des Signals
Nachtzeichen hinten am letzten Fahrzeug rechts ein rotes Licht. Die Verwendung einer Rückstrahlerscheibe als Zg4 ist bei Dunkelheit jedoch unzulässig.
Das Signal Zg4 dürfen fahren -Dampflokomotiven, einzeln oder am Schluss des Zuges, ausgenommen bei Wendezügen -ausbenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen -Arbeitszüge -schwere Nebenfahrzeuge -Übergabezüge -Züge auf eingleisigen Nebenbahnen mit einer Streckengeschwindigkeit bis zu 40km/h, wenn es im AZFV, Teil 1 zugelsssen ist.
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Fz
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Signale an einzelnen Fahrzeugen
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Signal Fz3 - Pulverflagge- Wagen mit explosiven Gegenständen
An beiden Langseiten des Wagens je eine viereckige, schwarze Flagge mit weißem P
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Wa
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Warnsignale bei Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise
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Signal Wa4 - Fahnenschild Kennzeichnung der Seite des Aufstellplatzes
Tageszeichen Eine weißes Fahnenschild mit weißem Rand
Das Signal “Wa4” kennzeichnet die Gleisseite, nach der beim ertönen des Signals ”Wa 2” - soweit möglich auch beim Ertönen des Signals “Wa 3”- der Gefahrenbereich zu verlassen und der Aufstellplatz aufzusuchen ist.
Das Signal “Wa4” ist in der Nähe der Beschäftigten gleichlaufend zum Gleis -in der Mittellinie des Aufstellplatzes, wenn sich dieser zwischen zwei Gleisen befindet -sonst 3 Meter von der Gleismitte entfernt, auszustellen. Die Anzahl der aufzustellenden Signale “Wa4” richtet sich nach der Länge der Arbeitsstelle, wobei der Abstand voneinander höchstesn 50 m betragen soll.
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So
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Sonstige Signale
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Signal So2 – Schachbretttafel
(1) Das Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis
Eine viereckige schachbrettartige schwark weiß gemusterte Tafel. (2) Die Schachbretttafel steht unmittelbar rechts neben dem Gleis in Höhe des Hauptsignals. Die Tafel wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet, die weißen Felder können rückstrahlend sein. Die Linksstellung der für den Gleiswechselbetrieb und den signalisierten Falschfahrbetrieb aufgestellten Blocksignale der Abzweigstellen und Einfahrsignale wird nicht durch das Signal So2 angezeigt. (3) Das Signal besteht in der Regel aus einer hohen rechteckigen Tafel, wo diese nicht aufgestellt werden kann, aus einer niedrigen quadratischen Tafel. (4) Werden bei Bauzuständen Schachbretttafeln aufgestellt, so ist dies in der La bekanntzugeben.
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Signal So3 – Vorsignaltafel
Signal So3a
Kennzeichnung des Standortes eines Lichtvorsignals oder eines zweibegriffiges Formvorsignals
Eine schwarz geränderte, weiße Tafel mit zwei übereinanderstehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.
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Signal So 4 - Vorsignalbaken Ein Vorsignal ist zu erwarten
Formsignal 1. Mehrere aufeinanderfolgende viereckige, weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts ansteigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt
2. Vorsignalbaken sind in der Regel hohe rechteckige Tafeln; bei beschränkten Raum sind niedrige quadratische Tafeln vorhanden.
3. Vorsignalbaken sind in der Regel nur auf Hauptbahnen aufgestellt. 4. Es bestehen in der Regel drei, in Ausnahmefällen bis zu fünf Baken unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis (auch bei Bauzuständen). Die in der Fahrtrichtung letzte Bake steht 100m vor dem Vorsignal, die anderen Baken stehen in je 75m Abstand voneinander davor. Die Vorsignalbaken für den Gleiswechselbetrieb oder den signalisierten Falschfahrbetriebstehen unmittelbar links neben dem Gleis. hinsichtlich der Abweichung wird auch auf §2 Abs. 6 verwiesen. 5. Vorsignalbaken sind nur in Tunnlen beleuchtet 6. Vorsignale der Ausfahr- oder Zwischensignale, Vorsignalwiederholer und Vorsignale, die am rückgelegenen Hauptsignal stehen, werden nicht durch Baken angekündigt.
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Signal So 5 - Trapeztafel
Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor der Einfahrt zu halten haben Ein weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand und weiß schräg gestreiften Pfahl
Das Signal wird nur auf Nebenbahnen angewandt und steht unmittelbar rechts neben dem Gleis. Die Reichsbahndirektion bestimmt, wo das Signal bei Dunkelheit zu beleuchten ist. Das Signal kann mit Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Trapeztafel ist auf Bahnhöfen vorhanden, wenn Einfahrsignale fehlen. hinsichtlich der Aufstellung von Trapeztafeln auf Strecken mit vereinfachten Nebenbahndienst wird auf die Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (BNd), DV 437, verwiesen. Der Triebfahrzeugführer des vor dem Signal zum Halten gekommenden Zuges gibt das Achtungssignal (Signal Zp1). hinsichtlich des Hereinrufens des Zuges in den Bahnhof wird auf § 31 Abs. 2 Buchstabe b verwiesen.
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Signal So 6 - Kreuztafel Bei fehlendem Vorsignal wird angezeigt, dass ein Hauptsignal zu erwarten ist
Formsignal Ein weiße Sechseckscheibe mit liegendem, schwarzen Kreuz an einen schwarz und weiß schräg gestreiften Pfahl
Das Signal ”So 6” wird nur auf Nebenbahnen angewandt. Die Kreuztafel ist im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges vor dem Hauptsignal unmittelbar rechts neben dem Gleis aufgestellt. Das Signal wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet. Das Signal kann mit Rückstrahlern ausgerüstet sein.
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Signal So 7a - Flugschar heben
Formsignal Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben (Deutsche Reichsbahn).
Signal So 7b - Pfugschar senken Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.
Das Signal gilt nur für Schneepflüge mit beweglichen Plugscharen. Es kennzeichnet Gleisabschnitte, in denen die Pflugschare nicht gesenkt sein dürfen. (Gelb bei der Bundesbahn)
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Signal So 8 - H-Tafel
Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßigen Zügen Ein schwarzes Rechteck mit weißem H
Das Signal So 8 ist ortsfest und steht in der Regel rechts vom Gleis.
(3) Wo das Halten bestimmter Züge geregelt werden muss, ist das Signal durch eine zusätzliche Aufschrift ergänzt, z.B. “Kurzzug”, “Reisezug”, “40X”. Durch die Angabe der Achsenzahl wird der Halteplatz für Züge dieser Länge gekennzeichnet, kürzeren oder längeren Zügen gibt sie einen Anhalt für ihren Halteplatz. Die Ergänzungen werden nach Festlegung des Reichsbahnamtes, Gruppe Betriebstechnik angewandt. Wenn das Halten der Züge nach der Zuglänge geregelt werden muss, dürfen auch mehrere Tafeln aufgestellt werden.
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Signal So 9 - Haltepunkttafel
Ein Halteppunkt ist zu erwarten Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte, weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägbalken.
(2) Das Signal kündigt einen Haltepunkt an.
(3) Das Signal ist nach Festlegung des Reichsbahnamtes, Gruppe Betriebstechnik rechts vom Gleis auf Hauptbahnen im Bremswegabstand der Strecke auf Nebenbahnen 150 m vor dem Anfang des Bahnsteiges aufgestellt, wenn er infolge der Geländeverhältnisse nur schwer zu erkennen ist.
(4) das Signal wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
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Signal So 10 - Brandfackeltafel
Nicht feuern! Aschkasten schließen! (1) Eine auf der Spitze stehende quadratische gelbe Tafel mit schwarzem Rand und roter Brandfackel (2) Das Signal wird nach Festlegung der Reichsbahndirektion aufgestellt zum Schutze besonders gefährdeter Streckenabschnitte (z.B. Behelfsbrücken und Waldstrecken) und an der Strecke liegenden Betriebe der Holzindustrie, Treibstofflager u. dgl. (3) Die Brandfackeltafel steht 50 m vor den Gefahrenstellen, deren Ende durch das Signal der Gegenrichtuing angezeigt wird. (4) Das Signal ist ortsfest und wird nicht beleuchtet (5) Beim Erkennen des Signals sind die Aschkästen- und Rauchkammerspritzeinrichtungen zu bedienen.
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Signal So 11 - Isolierzeichen
Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung (1) Eine blauer Pfeil auf weißem Grund (2) Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis frei zu halten ist, damit das Bedienen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird. (3) Das Signal steht am Isolierstoß neben dem Gleis. Der blaue Pfeil weißt auf den zugehörigen isolierten Gleisabschnitt oder - wenn beide isolierbarte Gleisabschnitte isoliert sind - auf den Isolierstoß.
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Signal So 12 - Grenzzeichen
Grenze bei zusammenlaufenden Gleisen, bis zu der ein Gleis besetzt werden darf, ohne das Bewegungen auf dem anderen behindert werden
Formsignal Ein rot-weißes, niedriges Zeichen
Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Glesien, und zwar entweder ein Grenzzeichen in der Mitte zwischen den beiden Gleisen oder je ein Grenzzeichen unmittelbar neben den inneren Schienen der beiden Gleise
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Signal So15a
§ 65 Signale für die Wegübergangssicherungsanlagen
(4) Signal So15 -Warntafel-
Überwachungssignal einer Wegübergangssicherungsanlage (Signal So16) beachten!
Eine rechteckige , weiße Tafel mit drei waagerechten, schwarzen Streifen und Rückstrahlern in den weißen Feldern.
-Auf das Signal So16 folgt ein Wegübergang-
[5) Der Triebfahrzeugführer bzw. Kleinwagenführer hat am Standort des Signals So15 zu prüfen, ob das Signal So16 weißes Standlicht zeigt. Siehe hierzu Absätze 9, 11 und 12.
(6) Das Signal So15 steht in der Regel rechts vom Gleis. Ist auch für Fahrten, die das Gleis einer zweigleisigen Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren, ein Signal So16 aufgestellt, Dann steht das Signal So15 in der Regel links neben dem zugehörigen Gleis.
(7) Auf Nebenbahnen steht das Signal So15 im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges zuzüglich doppelt so viel Meter, wie als Streckengeschwindigkeit in km/h angegeben ist, vor dem Wegübergang.
(8) Das Signal So15 übernimmt gleichzeitig die Aufgabe des Signals So14, wenn dieses nicht aufgestellt ist.
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Signal So16 - Überwachungssignal einer Wegübergangssicherungsanlage
Signal So 16a - Der Wegübergang ist gesichert und darf mit unverminderter Geschwindigkeit befahren werden
Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander. In der mitte über diesen beiden Lichtern ein weißes Licht. das Mastschild ist schwarz und weiß gestreift.
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Signal So 16b - Der Wegübergang ist nicht gesichert, er ist vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren
Wie das Signal So16a, das weiße Licht leuchtet jedoch nicht.
(10) Das Signal So16 steht in der Regel rechts vom Gleis. Ist auch für Fahrten, die das Gleis einer zweigleisigen Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren, ein Signal So16 aufgestellt, so steht dieses links neben oder über dem dazugehörigen Gleis, Abweichungen hiervon genehmigt das Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung des Sicherungs- und Fernmeldewesen der Deutschen Reichsbahn.
(11) Das Signal So16 steht auf Hauptbahnen in der Regel im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges vor dem Wegübergang. Auf Nebenbahnen wird es so aufgestellt, daß es vom Signal So15 aus erkennbar ist, mindestens steht es jedoch 50m vor dem Wegübergang.
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Kilometerstein: 0 km 200 m
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F-Tafel
Wird an Fernsprechbuden oder -häuschen angebracht, die einen Fernsprecher zum nächsten Bahnhof enthalten, meist an den Haupteinfahrtsignalen.
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Lsp
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Lichtsperrsignal
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Signal Lsp
Halt!
(2) Das Signal gilt auch für Züge und Rangierabteilungen und steht unmittelbar rechts neben dem zugehörigen Gleis, ausgenommen bei Drehscheiben, Schiebebühnen und Gleisbrückenwaagen. Bei Drehscheiben, Schiebebühnen und Gleisbrückenwaagen zeigt es an, daß sie nicht befahren werden dürfen. (3) Hinsichtlich der Aufhebung des Fahrverbots für Rangierabteilungen durch Rangierfahrtsignal (Signal Ra 12) wird auf § 41 verwiesen.
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(4) Wird das Lichtsperrsignal als Hauptsperrsignal verwendet, so erscheinen bei Aufhebung des Fahrverbots für Rangierabteilungen das Signal HL100 und das Signal Ra 12. Es gelten die Bestimmungen für diese Signale, bei Fahrtstellung des Hauptsignals erscheint das Signal Ra 12 nicht. (5) Hinsichtlich des Verhaltens von Zügen an einem erloschenen oder zweifelhaften Signalbild zeigenden Signal wird auf § 1 Abs. 11 verwiesen. Rangierabteilungcn verhalten sich bei zweifelhaftem oder erloschenem Signal wie an einem Halt zeigenden Signal.
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STVO
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Zeichen 151 Bahnübergang Zeichen 156 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake Zeichen 159 Zweistreifige Bake Zeichen 162 Einstreifige Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
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Zeichen 201 Andreaskreuz
1. Fahrzeugführer müssen dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. 2. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. 3. Fahrzeugführer dürfen vor und hinter diesem Zeichen a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m nicht parken.
Erläuterung Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeiles gilt.
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20.08.2019
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